Der VEV-Verbandsausschuss
Der Flecken Adelebsen und die Stadt Hardegsen haben Ihre neuen Ausschussmitglieder (und deren Vertreter) benannt und diese sind in der Sitzung durch Verbandsvorsteher Hille verpflichtet worden.
Ab 17.01.22 sind für den Flecken Adelebsen folgende 8 Ausschussmitglieder und 8 Vertreter tätig:
Claudia Karakaya | (Vertreter Kurt Prutschke) |
Albert Hake | (Vertreter Jan Ortmann) |
Axel Hilterhaus | (Vertreter Karl-Heinz Rackebrandt) |
Cornelia Sonne | (Vertreterin Ilona Springer) |
Walter Koch | (Vertreter Markus Schiemann) |
Dr. Michael Klinge | (Vertreter Arendt Aßmus) |
Dirk Möhlke | (Vertreter Michael von Minden) |
Kerstin Paetsch | (Vertreter Julian Schäfer) |
Ab 17.01.22 sind für die Stadt Hardegsen folgende 4 Ausschussmitglieder und 4 Vertreter tätig:
Peter Volkmar | (Vertreterin Yvonne Möhlke-Stanko) |
Sven Jerusel | (Vertreter Friedhelm Roll) |
Ulrich Geffers | (Vertreterin Kornelia Hänsel) |
Julia Bleckmann | (Vertreterin Astrid Krull) |
Die neuen Ausschussmitglieder werden von den Verbandsmitgliedern - soweit möglich - innerhalb von einem Monat nach Beginn der jeweiligen Wahlperiode gewählt und dem Verband benannt. Die erste Sitzung des Verbandes erfolgt danach innerhalb von zwei Monaten. Ausschussmitglieder können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. Erst nach der Verpflichtung durch den bisherigen Verbandsvorsteher ist der Ausschuss im Amt. Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode.
Für jedes Mitglied des Ausschusses ist von den Verbandsmitgliedern je ein direkter Vertreter zu benennen. Verliert ein Mitglied des Ausschusses seinen Sitz, so geht der Sitz auf den Vertreter über, für den unverzüglich ein neuer Vertreter zu benennen ist. Die Vertreter nehmen an den Sitzungen des Ausschusses nur mit Stimmrecht teil, wenn die jeweiligen Mitglieder verhindert sind.
Die Aufgaben des Ausschusses:
1. die Änderung der Verbandssatzung,
2. die Änderung oder Erweiterung der Aufgaben nach § 4 der Satzung
3. die Verabschiedung des Jahreswirtschaftsplanes mit Haushaltssatzung,
4. die Erhebung eines Einspruchs gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
5. die Erhebung der von den Verbandsmitgliedern zu entrichtenden Beiträge,
6. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes,
7. die Verfügung über Vermögen des VEV Adelebsen, insbesondere Schenkungen und Darlehenshingaben und die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, ausgenommen sind Rechtsgeschäfte des VV, deren Vermögenswert den Betrag von 5.000 € nicht übersteigen und Geschäfte der laufenden Verwaltung,
8. die Aufnahme von Krediten sowie wirtschaftlich gleichzuachtende Rechtsgeschäfte,
9. die Festlegung der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen,
10. die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter*innen,
11. die Wahl der Schaubeauftragten,
12. die Wahl des Prüfungsausschusses,
13. die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach § 20 und deren Vrgürtungen
Verträge und Rechtsgeschäfte des Verbandes mit Mitgliedern des Ausschusses und des Vorstandes, wenn es sich nicht 14. um Verträge nach feststehenden Tarifen handelt,
15. die Umgestaltung und Auflösung des Verbandes,
16. die Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten des VEV Adelebsen.