Trinkwasseranalyse

für alle Verbraucher, die aus dem Verbandsnetz des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen Trinkwasser beziehen:

Das Trinkwasser des VEV Adelebsen liegt im Härtebereich "mittel" zur Grenze nach "weich" (8,6°dH) nach § 9 Abs.2 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes WRMG.

Härtebereiche für Trinkwasser

weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht weniger als 8,4°dH)

mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 °dH)

hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH)


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Das Trinkwasser des VEV Adelebsen wird nach den folgenden Gesetzen und Verordnungen untersucht:

  1. Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln. (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 29.April 2007. 
  2. Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21. Mai 2001 (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
  3. In der Anlage 1 und 3 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 sind die Grenzwerte der mikrobiologischen Parameter die zur Zeit zu untersuchen sind aufgeführt.
  4. In der Anlage 2 Teil 1 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 sind die Grenzwerte der chem. Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht aufgeführt.
  5. In der Anlage 2, Teil 2 der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 sind die Grenzwerte der chemischen Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann, aufgeführt.

Den aktuellen Untersuchungsbericht des Trinkwassers finden Sie hier:

Trinkwasseruntersuchungsbericht 2022

Hier das TW-Zwischenergebnis vom 23.03.2023, diverse Probenahmestellen

Hier das Brunnen - Rohwasser-Zwischenergebnis vom 23.03.2023 der 4 Brunnen

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Angaben nach Artikel 1, § 21 der Trinkwasserverordnung v. 21.Mai 2001 zur Auswahl geeigneter Materialien für die Hausinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Analysenwerte des Ver- und Entsorgungsverbandes Adelebsen zur Beurteilung der wasserseitigen Einflussgrößen auf die korrosionsbedingte Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit in Hinblick auf seine Eigenschaft als einwandfreies Lebensmittel.

DIN 50930 und DIN EN 12502

(Korrosion metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosion durch Wässer).

Den Untersuchungsbericht des Trinkwassers auf korrosionsbedingte Veränderungen, finden Sie hier:

Untersuchungsbericht Korrosionschemie

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Grundwassermessstellen, zusätzliche Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel und Biozidproduktwirkstoffe

In der „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“, kurz „Trinkwasserverordnung, TrinkwV“ ist festgeschrieben, welche Inhaltsstoffe im Trinkwasser vorhanden sein dürfen, damit die menschliche Gesundheit durch dessen Verzehr nicht beeinträchtigt wird.

Die Untersuchungen umfassen

  • Mikrobiologische Parameter (§ 5, TrinkwV),
  • Chemische Parameter (§ 6, TrinkwV) und sog.
  • Indikatorparameter (§ 7, TrinkwV).

Hinsichtlich der chemischen Parameter wird das Trinkwasser auch auf das Vorhandensein von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und Biozidprodukt-Wirkstoffen untersucht (Anlage 2 zu § 6, laufende Nummer 10). Laut Vorgabe der Trink-wasserverordnung brauchen nur solche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe überwacht zu werden, deren Vorhandensein im betreffenden Wassereinzugsgebiet wahrscheinlich ist.

In Niedersachsen wird der Untersuchungsumfang durch die sog. Niedersächsische Landesliste 2015, Trinkwasser-untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (PSmBP) nach TrinkwV 2001 festgelegt.

An der Erarbeitung und der – falls notwendig – erforderlichen Überarbeitung dieser Liste sind folgende niedersächsische Behörden beteiligt:

  • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

Der Ver- und Entsorgungsverband (VEV) Adelebsen ist Mitglied der Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine. Die Aufgabe der Kooperation besteht u.a. in der Sicherung bzw. Verbesserung der Qualität des vor Ort geförderten Trinkwassers. Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Untersuchungen lässt der VEV daher in den Grundwassermessstellen auf das Vorhandensein von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten untersuchen. Die Messstellen befinden sich in der Wolfsschlucht und an der Offenser Straße.

Bei den Untersuchungen wurden weder Wirkstoffe noch deren Abbauprodukte (Metabolite) gefunden.
Das Untersuchungsergebnis unterstreicht die sehr gute Qualität des Grundwassers im Bereich Adelebsen. 

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Eine Besichtigung der Wasserversorgungsanlagen durch das Gesundheitsamt Göttingen hat am 09.09.2019 stattgefunden.

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Hier die aktuelle

TRINKWASSERVERORDNUNG

(nichtamtlich aber sehr gut lesbar beim DVGW) weiter zur Webseite des DVGW

Hier die amtliche Fassung,
das Bundesgesetzblatt vom 8.1.2018 als PDF-Download

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