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Poolwasser ist Abwasser

Befüllung und Entwässerung von privaten Schwimmbädern und Swimmingpools

Aufgrund von Anfragen privater Betreiber von Schwimmbädern und Swimmingpools
wird hiermit auf die ordnungsgemäße Befüllung und Entwässerung von Schwimmbädern u. ä. wie folgt hingewiesen:

In der Satzung für die Schmutzwasserentsorgung im Flecken Adelebsen ist festgelegt, das alles anfallende Abwasser der öffentlichen Abwasseranlage zuzuführen ist.

Abwasser (Schmutzwasser) fällt immer dann an, wenn das Wasser durch einen bestimmten Gebrauch verändert wird. Das Wasser im Schwimmbad ist somit auch als Abwasser zu betrachten, da das Wasser allein schon durch den Gebrauch (Schwimmen, Baden etc.) verändert wird.

Das Wasser aus dem Schwimmbad ist daher immer in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation zu leiten.

Die Bewässerung des Gartens mit dem Wasser aus dem Schwimmbad ist nicht zugelassen. Dies gilt z.B. auch für die Ableitung des Wassers in einen Regenwasserkanal oder offenen Graben.

Eine Befüllung des Pools mit Wasser aus dem öffentlichen Netz über Standrohre ist nicht erlaubt. Das Wasser zur Befüllung ist hinter dem eigenen Trinkwasserzähler abzunehmen.
Eine unerlaubte Entnahme von Trinkwasser kann eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.

Diese Regelung ist zum Wohle des Umweltschutzes, insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes getroffen worden und steht daher letzten Endes auch in Ihrem Interesse.
Es wird um Beachtung gebeten. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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