Regenwassernutzung im Haushalt
Die Nutzung von Regenwasser im Haushalt für z.B. als Toilettenspülung oder als sonstiges Brauchwasser ist im Flecken Adelebsen grundsätzlich erlaubt. Die technischen Bestimmungen und Abrechnungsmodalitäten müssen aber eingehalten werden.
Erst anmelden und dann Regenwasser nutzen
Wenn Regenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, ist eine Genemigung des Flecken Adelebsen nicht notwendig. Ansonsten muß beim Bauamt des Flecken Adelebsen ein Antrag "Anzeige einer haustechnischen Regenwassernutzungsanlage" gestellt werden.
Anforderungen an eine Anlage zur haustechnischen Regenwassernutzung
Nach der Trinkwasserverordnung darf es keine direkte Verbindung zwischen dem Brauchwassernetz und dem Trinkwassernetz geben. Die Rohrleitungen für das Nichttrinkwasser, auch wenn sie unter Putz verlegt sind, sind farblich unterschiedlich vom Trinkwasser zu kennzeichnen. Im Interesse der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Bedienungsfehlern sind für den Betrieb, wichtige Einrichtungen und Rohrleitungen, mit Schildern ausreichend und dauerhaft zu kennzeichnen. Die Entnahmestellen für Nichttrinkwasser sind mit den Worten "Kein Trinkwasser" schriftlich oder bildlich mit dem Verbotszeichen V5 nach DIN 4844 zu kennzeichnen.
Darüber hinaus sind abrechnungstechnische Vorgaben zu erfüllen
So muß die einwandfreie Messung des Abwassers gewährleistet sein. Das bedeutet, daß für die Brauchwasserleitung zusätzliche Wasserzähler einzubauen sind, um das dem Abwasserkanal zugeführte Brauchwasser messen zu können.
Die Brauchwasseranlage muß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN 1988 Teil 4 entsprechen. Dieses wird vom VEV Adelebsen im Auftrag des Flecken Adelebsen überprüft und abgenommen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 05506 999 007 zur Verfügung.
Beispiel für eine Regenwasser-Nutzung